Allgemeine Abgabe-bedingungen
für die Adoption unserer Schützlinge
Rudelgröße
Ratten sind hochsoziale Tiere, die in freier Wildbahn in großen Gemeinschaften leben. Eine artgerechte Haltung ist daher nur in Gruppen möglich. Sowohl Weibchen als auch Männchen benötigen den täglichen Kontakt zu Artgenossen, um ihr natürliches Sozialverhalten ausleben zu können.
Aus diesem Grund ist die Haltung von weniger als vier Tieren nicht zulässig. Wir geben unsere Ratten grundsätzlich mindestens zu zweit ab, und wenn im neuen Zuhause noch kein Rudel vorhanden ist, mindestens zu viert. Nur so kann langfristig eine stabile soziale Struktur gewährleistet werden.
Unterbringung
Ratten benötigen ausreichend Platz zum Klettern, Laufen und Erkunden. Ihre Behausung muss daher großzügig, abwechslungsreich und sicher gestaltet sein, um ihrem natürlichen Bewegungsdrang gerecht zu werden.
Die Mindestmaße für den Käfig betragen 100 × 50 × 120 cm (L × B × H). Zusätzlich sind zwei bis drei Volletagen erforderlich, die jeweils die gleiche Fläche wie die Grundfläche aufweisen. Die Fallhöhe darf 50 cm nicht überschreiten, und der Etagenabstand muss mindestens 35 cm betragen, um Verletzungen zu vermeiden und den Tieren ausreichend Bewegungsfreiheit zu bieten.
Darüber hinaus unterstützen wir ausdrücklich eine Käfig-Mischhaltung. Das bedeutet, dass der Käfig so eingerichtet sein sollte, dass sich aktive Kletter- und Buddelbereiche mit flächenorientierten Laufzonen abwechseln. Auf diese Weise wird sowohl der natürliche Bewegungsdrang als auch das unterschiedliche Aktivitätsverhalten einzelner Tiere optimal berücksichtigt. So können die Ratten selbst entscheiden, ob sie gerade klettern, graben oder einfach entspannt laufen möchten – ein entscheidender Beitrag zu einer rundum artgerechten Haltung.
Einrichtung
Ein artgerechtes Rattenheim muss zahlreiche Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Es sind mindestens doppelt so viele Verstecke wie Tiere im Rudel vorhanden zu halten. Dazu gehören unter anderem Häuser, Tunnel, Intelligenzspielzeuge und Kuschelutensilien.
Als Bodengrund ist staubarmes Substrat (wir verwenden Hanfeinstreu) zu verwenden. Alternativ können auch Teppiche oder ähnliche Materialien eingesetzt werden, sofern sie sauber gehalten und regelmäßig gereinigt werden.
Ratten sind sehr reinliche Tiere und können teilweise stubenrein werden. Daher ist auf jeder Etage mindestens eine Toilette bereitzustellen, die regelmäßig geleert und gesäubert wird.
Nistmaterial
Zum Bau ihrer Nester benötigen Ratten jederzeit Zugang zu geeignetem Nistmaterial, z. B. SafeBed, Küchenpapier oder in Streifen gerissene Zeitung. Dieses Material ist regelmäßig zu erneuern – insbesondere zwischen den Reinigungsintervallen – um eine gute Hygiene sicherzustellen.
Auslauf
Ratten benötigen täglichen Auslauf auf einer mindestens 4 m² großen, ausbruchssicheren Fläche. Der Auslaufbereich muss frei von Gefahrenquellen wie elektrischen Kabeln, Spalten, giftigen Pflanzen oder spitzen Gegenständen sein. Der Auslauf sollte abwechslungsreich gestaltet sein und die Tiere zum Entdecken und Erkunden ermutigen. Nur durch regelmäßigen, sicheren Freilauf können Ratten ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben und geistig wie körperlich gesund bleiben.
Hinweis
Diese Haltungsvorschriften orientieren sich nicht an den gesetzlichen Mindeststandards, sondern liegen bewusst über den Anforderungen der TVT, um den Tieren ein besonders artgerechtes, sicheres und erfülltes Leben zu ermöglichen.
Schutzgebühr
Für jedes Tier aus unserer Zucht fällt eine Schutzgebühr an. Diese ist nicht verhandelbar – unsere Tiere sind Lebewesen, keine Waren.
Die Schutzgebühr dient dazu, einen Teil der entstehenden Aufzucht-, Pflege- und Haltungskosten zu decken und fließt vollständig in die Versorgung der Tiere sowie die Instandhaltung unserer Anlage.
Sie ist somit ein Beitrag zum Tierwohl und nicht als Kaufpreis im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen.
Die Schutzgebühr ist weder an Geschlecht noch an Optik gebunden.
Für uns haben alle Tiere den gleichen, unbezahlbaren Wert – unabhängig von Farbe, Zeichnung oder Körperform.
Aufgrund des erhöhten Aufwands ist die Schutzgebühr für Tiere des Typs „Dwarf“ jedoch höher als für Standardtiere.
Standardtiere: 25 €
Dwarf-Tiere: 35 €
Nachbetreuung und Rückmeldung
Um eine gesunde und verantwortungsvolle Zucht langfristig sicherzustellen, ist es uns wichtig, auch nach der Vermittlung in Kontakt zu bleiben.
Wir bitten daher um eine Rückmeldung über eventuelle gesundheitliche Auffälligkeiten sowie über das Ableben der Tiere.
Über Bilder und Videos unserer ehemaligen Schützlinge freuen wir uns jederzeit – sie zeigen uns, dass unsere Tiere auch im neuen Zuhause gut versorgt und glücklich sind.
Rücknahmegarantie
Sollten die übernommenen Tiere – aus welchen Gründen auch immer – zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr behalten werden können, nehmen wir sie selbstverständlich jederzeit und unentgeltlich zurück.
Sollten im bestehenden Rudel auch Tiere aus anderer Herkunft leben, dürfen diese bei einer Rückgabe selbstverständlich mitgebracht werden, damit soziale Bindungen nicht getrennt werden müssen.
Diese Regelung dient dem Wohl der Tiere und stellt sicher, dass kein Tier ungewollt oder ohne adäquate Versorgung bleibt.
Vermittlungsvoraussetzungen
Unsere Tiere werden ausschließlich an volljährige Personen vermittelt. Farben, Shades, Fell-
und Körpertypen werden nach bestem Wissen und Gewissen eingeschätzt. Die Auswahl der Tiere kann entweder persönlich vor Ort oder anhand von Fotos aus den Wurfalben erfolgen. Bitte überprüfe die Tiere bei der Abholung oder Übergabe sorgfältig. Tiere, die krank oder verletzt sind, werden von uns grundsätzlich nicht zur Adoption freigegeben.
Bitte beachte, dass wir keine Haftung für die weitere Entwicklung der Tiere im neuen Zuhause übernehmen können. Zudem bieten wir keine rechtliche Gewährleistung an.
Reservierung und Anzahlung
Für die Reservierung eines Tieres ist eine verbindliche Anzahlung in Höhe von 50 % der Schutzgebühr erforderlich. Diese ist innerhalb von 48 Stunden nach der Reservierung zu leisten.
Mit dem Eingang der Anzahlung gilt die Reservierung als bindend und es entsteht ein verbindlicher Vertrag über die Übernahme des jeweiligen Tieres.
Wird ein Tier nicht zum vereinbarten Abgabe- oder Abholtermin (inklusive der genannten Frist, siehe Abschnitt „Abholung und Transport“) abgeholt oder wird die Reservierung seitens des Interessenten storniert, wird die geleistete Anzahlung nicht erstattet.
Sie wird in diesem Fall als Aufwandsentschädigung einbehalten, da durch den verlängerten Aufenthalt der Tiere sowie durch abgesagte Vermittlungschancen erheblicher Mehraufwand und zusätzliche Kosten entstehen.
Sollte ein Tier vor der Abgabe erkranken, versterben oder aus anderen Gründen nicht vermittelbar sein, kann die Anzahlung wahlweise auf ein anderes verfügbares Tier übertragen oder vollständig erstattet werden.
Abholung und Transport
Sobald unsere jungen Ratten ihr Abgabealter erreichen, wird es Zeit, einen Abholtermin zu vereinbaren.
Auch wenn unsere Tiere in der Regel ab einem Alter von etwa 8 Wochen vermittelt werden, bedeutet dies nicht, dass sie automatisch mit genau 8 Wochen ausziehen können – die Entwicklung verläuft individuell und wird von uns sorgfältig beurteilt.
Sobald ein Abholtermin festgelegt ist, gilt dieser als verbindlich und sollte nur aus triftigen Gründen verschoben oder abgesagt werden. Wir möchten uns bei jeder Übergabe ausreichend Zeit nehmen, damit du deine neuen Fellnasen in Ruhe kennenlernen und eventuelle Fragen stellen kannst.
Da die Terminplanung nur begrenzte Zeitfenster erlaubt, bitten wir darum, rechtzeitig Bescheid zu geben, falls ein Termin nicht eingehalten werden kann.
Die Tiere müssen innerhalb von 14 Tagen ab dem vereinbarten Abholdatum abgeholt werden. Erfolgt keine fristgerechte Abholung, wird eine Verpflegungs-Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,00 € pro Tier und Tag berechnet. Diese ist zusammen mit der restlichen Schutzgebühr bei der Abholung zu begleichen (siehe Abschnitt „Reservierung und Anzahlung“).
Für den Transport ist eine geeignete Transportbox zwingend erforderlich. Diese kann selbst mitgebracht oder nach vorheriger Absprache bei uns erworben werden.
Keines unserer Tiere verlässt uns in Pappkartons, offenen Behältnissen oder ähnlichen provisorischen Verpackungen.
Die Transportbox sollte mit einem dünnen Tuch abgedeckt werden, um Zugluft zu vermeiden – Ratten sind sehr empfindlich gegenüber Temperaturschwankungen und Luftzügen.
Alternative Transportmöglichkeiten
Solltest du nicht mobil sein oder weit entfernt wohnen, kann die Vermittlung über eine privat organisierte Mitfahrgelegenheit erfolgen.
Bitte beachte, dass Organisation und Haftung in diesem Fall vollständig vom Adoptanten übernommen werden müssen. Auch bei Mitfahrgelegenheiten müssen die Tiere von unserer Anschrift aus abgeholt werden - ein Entgegenkommen oder Zubringen unsererseits ist nicht möglich.
Ein Tierversand innerhalb Deutschlands wird von uns nicht angeboten, da sich dies in der Vergangenheit als unzuverlässig und stressreich für die Tiere erwiesen hat. Wir wollen unsere Schützlinge schließlich sicher in ihr neues Heim wissen.
Ein Exportversand ins Ausland ist nur möglich, wenn ein qualifizierter und seriöser Kurierdienst nachgewiesen werden kann.
Alternativ können Tiere – je nach Kapazität – auch auf Börsen oder Veranstaltungen, an denen wir teilnehmen, zur persönlichen Übergabe mitgebracht werden.
Eine Übersicht unserer Börsentermine findest du hier: Börsenübersicht
Kurzüberblick
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Sozialverhalten: Ratten sind hochsoziale Tiere und werden nur in Gruppen ab vier Tieren gehalten bzw. abgegeben.
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Käfiggröße: Mindestmaß 100 × 50 × 120 cm (L × B × H) mit 2–3 Volletagen gleicher Fläche.
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Gestaltung: Mischung aus Kletter-, Buddel- und Laufbereichen für Abwechslung und Bewegung.
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Standard: Haltungsvorschriften liegen über den TVT-Empfehlungen für besonders tiergerechte Bedingungen.
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Einrichtung: Zahlreiche Verstecke (mind. doppelt so viele wie Tiere), staubarmes Substrat, Nistmaterial, Toiletten auf jeder Etage.
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Auslauf: Täglicher, sicherer Freilauf auf mindestens 4 m².
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Schutzgebühr: Nicht verhandelbar; deckt anteilig Aufzucht- und Haltungskosten und fließt vollständig in die Tierpflege.
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Nachbetreuung: Rückmeldung über Gesundheit, Verhalten und Ableben der Tiere erwünscht; Fotos/Videos willkommen.
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Rücknahme: Tiere werden bei Bedarf jederzeit und kostenlos wieder aufgenommen – auch mit Rudelmitgliedern anderer Herkunft.
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Vermittlung: Nur an volljährige Personen; keine Haftung oder Gewährleistung nach der Abgabe.
Durch das Absenden deiner Anfrage erklärst du dich mit unseren Abgabebedingungen vollumfänglich einverstanden.